Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die umfassende Beratung von Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung sowie von Stiftungen in allen Fragen rund um die rechtliche Verfasstheit von Forschung und Forschungsförderung.
Wir verstehen die Besonderheiten des Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Ihre Interessen und finden die Lösungen:
Dazu verfügen wir über fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in allen einschlägigen Rechtsgebieten wie:
Wenn es sinnvoll oder von Mandanten gewünscht ist, arbeiten wir mit Berufskollegen zusammen, die wir seit langem kennen und fachlich wie menschlich schätzen.