LEISTUNGSUMFANG

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die umfassende Beratung von Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung sowie von Stiftungen in allen Fragen rund um die rechtliche Verfasstheit von Forschung und Forschungsförderung.

 

Wir verstehen die Besonderheiten des Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Ihre Interessen und finden die Lösungen: 

  • Neue Formen der Organisation von Wissenschaft und Innovation – wir entwickeln diese zusammen mit Ihnen.
  • Von der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Marktreife – schneller, fair und rechtssicher gestalten.
  • Mehr denn je erfordert Innovation auch Kooperation – interessensgerechte und partnerschaftlich tragfähige, maßgeschneiderte Regelwerke erstellen.

Dazu verfügen wir über fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in allen einschlägigen Rechtsgebieten wie:

  • Abgabenrecht, Beihilfenrecht, Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht
  • Recht der Wissenschaftsorganisationen und des Forschungstransfers
  • Hochschulrecht
  • Haushaltsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Stiftungs- und Vereinsrecht
  • Compliance

 

Wenn es sinnvoll oder von Mandanten gewünscht ist, arbeiten wir mit Berufskollegen zusammen, die wir seit langem kennen und fachlich wie menschlich schätzen.